Kamberaj C-571/10

Kamberaj C-571/10

Urteil des Gerichtshofs vom 24. April 2012 Vorabentscheidungsersuchen Tribunale die Bolzano (Italien) Rechtssache Servet Kambraj gegen Istituto per l’Edilizia sociale della Provincia autonoma di Bolzano (IPES), Giunta della Provincia autonoma di Bolzano, Provincia autonoma di Bolzano

„Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Art. 34 der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union – Richtlinie 2003/109/EG – Rechtsstellung
langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger – Recht auf Gleichbehandlung
in Bezug auf soziale Sicherheit, Sozialhilfe und Sozialschutz – Ausnahme vom Grundsatz
der Gleichbehandlung bei Maßnahmen der Sozialhilfe und des Sozialschutzes –
Ausschluss der ‚Kernleistungen‘ vom Anwendungsbereich dieser Ausnahme – Nationale
Regelung, die ein Wohngeld für die einkommensschwächsten Mieter vorsieht – Betrag
der für Drittstaatsangehörige vorgesehenen Mittel, der nach Maßgabe eines
unterschiedlichen gewichteten Durchschnitts bestimmt wird – Ablehnung eines
Wohngeldantrags wegen Erschöpfung des für Drittstaatsangehörige vorgesehenen
Budgets“

Dateiname: kamberaj_C-571.10.pdf
Dateigröße: 205.77 KB
Erstellungsdatum: 14.04.2014
Datum der letzten Aktualisierung: 14.04.2014