Schlussantrag des Generalanwalts Mengozzi vom 24.06.2010 (Rs. C-482/08) im Ausschlussverfahren GB'S und Irlands über den Zugang zum Visainformationssystem (VIS).
Mit der vorliegenden Klage beantragt das Vereinigte Königreich die Nichtigerklärung des Beschlusses 2008/633/JI des Rates vom 23. Juni 2008 über den Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten.
Auffassung des Generalanwalts:
Es wird dem Gerichtshof vorgeschlagen,
– die Klage abzuweisen;
– dem Vereinigten Königreich die Kosten aufzuerlegen;
– der Kommission und dem Königreich Spanien jeweils ihre eigenen Kosten
aufzuerlegen.
Dateiname: | mnet_2010_06_24-schlussantrag-gb-und-irland-vis.pdf |
Dateigröße: | 163.55 KB |
Erstellungsdatum: | 08.08.2010 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 08.08.2010 |