Urteil des EuGH in vom 23. Februar 2010 in der Rechtssache Ibrahim (C-310/08)
„Freizügigkeit – Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Ehegatte eines Angehörigen eines Mitgliedstaats ist, und ihrer Kinder, die Angehörige eines Mitgliedstaats sind – Beendigung der unselbständigen Tätigkeit des Angehörigen eines Mitgliedstaats und anschließende Ausreise aus dem Aufnahmemitgliedstaat – Einschreibung der Kinder in einer Bildungseinrichtung – Fehlen von Mitteln zur Bestreitung des Lebensunterhalts – Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 – Art. 12 – Richtlinie 2004/38/EG“
Urteil des EuGH in vom 23. Februar 2010 in der Rechtssache Ibrahim (C-310/08)
„Freizügigkeit – Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Ehegatte eines Angehörigen eines Mitgliedstaats ist, und ihrer Kinder, die Angehörige eines Mitgliedstaats sind – Beendigung der unselbständigen Tätigkeit des Angehörigen eines Mitgliedstaats und anschließende Ausreise aus dem Aufnahmemitgliedstaat – Einschreibung der Kinder in einer Bildungseinrichtung – Fehlen von Mitteln zur Bestreitung des Lebensunterhalts – Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 – Art. 12 – Richtlinie 2004/38/EG“
Dateiname: | rspr-eugh-familienageh-ibrahim-c-310-08.pdf |
Dateigröße: | 127.72 KB |
Erstellungsdatum: | 24.02.2010 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 24.02.2010 |