urteil des EuGH vom 23. Februar 2010 in der Rechtssache Teixeira (C-480/08)
„Freizügigkeit – Aufenthaltsrecht – Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, die in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet hat und dort nach der Aufgabe ihrer Berufstätigkeit geblieben ist – Kind, das im Aufnahmemitgliedstaat eine Berufsausbildung absolviert – Fehlen eigener Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts – Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 – Art. 12 – Richtlinie 2004/38/EG“
urteil des EuGH vom 23. Februar 2010 in der Rechtssache Teixeira (C-480/08)
„Freizügigkeit – Aufenthaltsrecht – Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, die in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet hat und dort nach der Aufgabe ihrer Berufstätigkeit geblieben ist – Kind, das im Aufnahmemitgliedstaat eine Berufsausbildung absolviert – Fehlen eigener Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts – Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 – Art. 12 – Richtlinie 2004/38/EG“
Dateiname: | rspr-eugh-familienageh-teixeira-c-480-08.pdf |
Dateigröße: | 159.06 KB |
Erstellungsdatum: | 24.02.2010 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 24.02.2010 |