EuGH Dörr und Ünal C-136/03

EuGH Dörr und Ünal C-136/03

Urteil des EuGH Dritte Kammer) vom 2. Juni 2005 in der Rechtssache C-136/03 (Dörr und Ünal).

Freizügigkeit – Öffentliche Ordnung – Richtlinie 64/221/EWG – Artikel 8 und 9 – Aufenthaltsverbot und Entscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet aufgrund von strafrechtlichen Verstößen – Gerichtlicher Rechtsbehelf, der nur die Gesetzmäßigkeit der Maßnahme zur Beendigung des Aufenthalts des Betroffenen betrifft – Rechtsbehelf ohne aufschiebende Wirkung – Recht des Betroffenen, Zweckmäßigkeitserwägungen vor einer Stelle geltend zu machen, die dazu berufen ist, eine Stellungnahme abzugeben – Assoziierungsabkommen EWG–Türkei – Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Artikel 6 Absatz 1 und 14 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates

Urteil des EuGH Dritte Kammer) vom 2. Juni 2005 in der Rechtssache C-136/03 (Dörr und Ünal).

Freizügigkeit – Öffentliche Ordnung – Richtlinie 64/221/EWG – Artikel 8 und 9 – Aufenthaltsverbot und Entscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet aufgrund von strafrechtlichen Verstößen – Gerichtlicher Rechtsbehelf, der nur die Gesetzmäßigkeit der Maßnahme zur Beendigung des Aufenthalts des Betroffenen betrifft – Rechtsbehelf ohne aufschiebende Wirkung – Recht des Betroffenen, Zweckmäßigkeitserwägungen vor einer Stelle geltend zu machen, die dazu berufen ist, eine Stellungnahme abzugeben – Assoziierungsabkommen EWG–Türkei – Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Artikel 6 Absatz 1 und 14 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates

Dateiname: doerr_und_uenal_163-03.pdf
Dateigröße: 58.2 KB
Erstellungsdatum: 17.06.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 17.12.2010