EuGH Kamberaj C-571/10

EuGH Kamberaj C-571/10

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 24. April 2012
Rechtssache C‑571/10 Servet Kamberaj gegen Istituto per l’Edilizia sociale della Provincia autonoma di Bolzano (IPES)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Bolzano (Italien)

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Art. 34 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Richtlinie 2003/109/EG – Rechtsstellung langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger – Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf soziale Sicherheit, Sozialhilfe und Sozialschutz – Ausnahme vom Grundsatz der Gleichbehandlung bei Maßnahmen der Sozialhilfe und des Sozialschutzes – Ausschluss der ‚Kernleistungen‘ vom Anwendungsbereich dieser Ausnahme – Nationale Regelung, die ein Wohngeld für die einkommensschwächsten Mieter vorsieht – Betrag der für Drittstaatsangehörige vorgesehenen Mittel, der nach Maßgabe eines unterschiedlichen gewichteten Durchschnitts bestimmt wird – Ablehnung eines Wohngeldantrags wegen Erschöpfung des für Drittstaatsangehörige vorgesehenen Budgets

Dateiname: rspr-eugh-tuerkei-kamberaj-c-571.10.pdf
Dateigröße: 205.77 KB
Erstellungsdatum: 26.04.2014
Datum der letzten Aktualisierung: 26.04.2014
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