EuGH Luisi C-286/82

EuGH Luisi C-286/82
Der freie Dienstleistungsverkehr schließt die Freiheit der Leistungsempfänger ein, sich zur Inanspruchnahme einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben, ohne durch Beschränkungen - und zwar auch im Hinblick auf Zahlungen - daran gehindert zu werden. Touristen sowie Personen, die eine medizinische Behandlung in Anspruch nehmen, und solche, die Studien- oder Geschäftsreisen unternehmen, sind als Empfänger von Dienstleistungen anzusehen.

 

Der freie Dienstleistungsverkehr schließt die Freiheit der Leistungsempfänger ein, sich zur Inanspruchnahme einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben, ohne durch Beschränkungen - und zwar auch im Hinblick auf Zahlungen - daran gehindert zu werden. Touristen sowie Personen, die eine medizinische Behandlung in Anspruch nehmen, und solche, die Studien- oder Geschäftsreisen unternehmen, sind als Empfänger von Dienstleistungen anzusehen.

 

Dateiname: rsp-eugh-tuerk-luisi-c-286-82.pdf
Dateigröße: 94.21 KB
Erstellungsdatum: 25.03.2013
Datum der letzten Aktualisierung: 25.03.2013