Assoziierungsabkommen EWG–Türkei – Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1/ [32703m80 des Assoziationsrates – System der schrittweisen Rechtsgewährung − Kontinuierliche Ausübung einer Beschäftigung − Als Seemann auf Schiffen unter der Flagge eines Mitgliedstaats beschäftigter türkischer Arbeitnehmer − Unerheblichkeit berufstypischer Besonderheiten
Dateiname: | sedef_c-230-03_ga.pdf |
Dateigröße: | 151.5 KB |
Erstellungsdatum: | 28.04.2008 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 17.12.2010 |