EuGH Sommer C-15/11 GA

EuGH Sommer C-15/11 GA

SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS NIILO JÄÄSKINEN vom 1. März 2012
Rechtssache C‑15/11 Leopold Sommer gegen Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien

Beitritt neuer Mitgliedstaaten – Protokoll über die Bedingungen und Einzelheiten der Aufnahme der Republik Bulgarien und Rumäniens in die Europäische Union – Bulgarien – Anwendbarkeit der Richtlinie 2004/114/EG – Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst – Stillhalteklausel – Grundsatz des Vorrangs der Unionsbürger – Zulässigkeit einer Regelung eines Mitgliedstaats, die die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für bulgarische Staatsangehörige von einer systematischen Prüfung der Arbeitsmarktlage abhängig macht

Dateiname: rspr-eugh-tuerkei-sommer-c-15.11-ga.pdf
Dateigröße: 217.96 KB
Erstellungsdatum: 26.04.2014
Datum der letzten Aktualisierung: 26.04.2014