SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS NIILO JÄÄSKINEN vom 1. März 2012
Rechtssache C‑15/11 Leopold Sommer gegen Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien
Beitritt neuer Mitgliedstaaten – Protokoll über die Bedingungen und Einzelheiten der Aufnahme der Republik Bulgarien und Rumäniens in die Europäische Union – Bulgarien – Anwendbarkeit der Richtlinie 2004/114/EG – Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst – Stillhalteklausel – Grundsatz des Vorrangs der Unionsbürger – Zulässigkeit einer Regelung eines Mitgliedstaats, die die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für bulgarische Staatsangehörige von einer systematischen Prüfung der Arbeitsmarktlage abhängig macht
Dateiname: | rspr-eugh-tuerkei-sommer-c-15.11-ga.pdf |
Dateigröße: | 217.96 KB |
Erstellungsdatum: | 26.04.2014 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 26.04.2014 |