Ein Ausländer, der sein Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ableitet, ist nicht von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgeschlossen, wenn er vom Schutzbereich des Europäischen Fürsorgeabkommens erfasst wird.
Dateiname: | rps-bsg-leistungsausschluss bei-unmionsbuergern-fuersogeabkommen.pdf |
Dateigröße: | 69.02 KB |
Erstellungsdatum: | 23.03.2015 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 23.03.2015 |