Der im SGB 2 normierte Leistugnsausschluss für Ausländer gilt nicht, wenn neben dem Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche ein - wenn auch abgeleitetes - Aufenthaltsrecht nach dem FreizügG/EU 2004 besteht.
Dateiname: | rsp-bsg-leistungsausschluss-bei-unmionsbuergern-arbeitssuche.pdf |
Dateigröße: | 42.51 KB |
Erstellungsdatum: | 23.03.2015 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 23.03.2015 |