Der im SGB 2 normierte Leistugnsausschluss für Ausländer gilt nicht, wenn neben dem Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche ein - wenn auch abgeleitetes - Aufenthaltsrecht nach dem FreizügG/EU 2004 besteht.
Der im SGB 2 normierte Leistugnsausschluss für Ausländer gilt nicht, wenn neben dem Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche ein - wenn auch abgeleitetes - Aufenthaltsrecht nach dem FreizügG/EU 2004 besteht.
| Dateiname: | rsp-bsg-leistungsausschluss-bei-unmionsbuergern-arbeitssuche.pdf |
| Dateigröße: | 42.51 KB |
| Erstellungsdatum: | 23.03.2015 |
| Datum der letzten Aktualisierung: | 23.03.2015 |