Eine schwangere Unionsbürgerin, die sich bei zeitnaher Geburt des Kindes auch auf ein Aufenthaltsrecht wegen einer bevorstehenden Familiengründung im Bundesgebiet berufen kann, ist nicht von SGB 2-Leistungen ausgeschlossen.
Eine schwangere Unionsbürgerin, die sich bei zeitnaher Geburt des Kindes auch auf ein Aufenthaltsrecht wegen einer bevorstehenden Familiengründung im Bundesgebiet berufen kann, ist nicht von SGB 2-Leistungen ausgeschlossen.
| Dateiname: | rps-bsg-leistungsausschluss bei-unmionsbuergern-schwangerschaft.pdf |
| Dateigröße: | 61.06 KB |
| Erstellungsdatum: | 23.03.2015 |
| Datum der letzten Aktualisierung: | 23.03.2015 |