Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 28. April 2009 (Az.: OVG 2 B 6.08) entschieden, dass die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zulässig sind, insbesondere mit Verfassungsrecht im Einklang stehen.
Dateiname: | sprachanforderungen_bei_ehegattennachzug.pdf |
Dateigröße: | 1.6 MB |
Erstellungsdatum: | 26.06.2009 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 26.06.2009 |