Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 28. April 2009 (Az.: OVG 2 B 6.08) entschieden, dass die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zulässig sind, insbesondere mit Verfassungsrecht im Einklang stehen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 28. April 2009 (Az.: OVG 2 B 6.08) entschieden, dass die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zulässig sind, insbesondere mit Verfassungsrecht im Einklang stehen.
| Dateiname: | sprachanforderungen_bei_ehegattennachzug.pdf |
| Dateigröße: | 1.6 MB |
| Erstellungsdatum: | 26.06.2009 |
| Datum der letzten Aktualisierung: | 26.06.2009 |