VGH München - 10 B 10.2690 - Urteil vom 01.06.2011

VGH München - 10 B 10.2690 - Urteil vom 01.06.2011
  1. Bei einer Verlustfeststellung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU muss aus dem gesamten bisherigen Verhalten des Betroffenen der Schluss gezogen werden können, dass auch in Zukunft entsprechend schwerwiegende Straftaten und damit weitere schwere Störungen der öffentlichen Ordnung zu erwarten sind.
  2. Hinsichtlich der Frage, ob es sich bei den abgeurteilten Straftaten um eine erhebliche strafrechtliche Delinquenz handelt, kann man sich auch an der Einstufung eines derartigen Verhaltens durch den Gesetzgeber als Regelausweisungstatbestand orientieren.
Dateiname: mnet_vgh-muenchen_betteltouristin_aberkennung-fr_010611.pdf
Dateigröße: 100.54 KB
Erstellungsdatum: 09.07.2011
Datum der letzten Aktualisierung: 09.07.2011