OLG Nürnberg - 2 St OLG Ss 208/11 - Beschluss vom 30.01.2012

OLG Nürnberg - 2 St OLG Ss 208/11 - Beschluss vom 30.01.2012
  1. Die Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG steht der Strafbarkeit wegen unerlaubten Aufenthalts nach § 95 Abs. 1 Nr. 2, 4 AufenthG entgegen.
  2. Im Strafverfahren wird die Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG auch bei verspätetem, nach Ablauf eines bestehenden Aufenthaltstitels gestelltem Verlängerungsantrag ausgelöst.
  3. Eine teleologische Reduktion des seinem Wortlaut nach weiter reichenden § 81 Abs. 4 AufenthG ist im Strafverfahren mit Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB nicht vereinbar.
Dateiname: mnet_olg-nuernberg_mangelnde-strafbarkeit-bei-antragsfiktion_300112.pdf
Dateigröße: 90.91 KB
Erstellungsdatum: 24.04.2012
Datum der letzten Aktualisierung: 24.04.2012