Zur Bejahung der Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit eines österreichischen Staatsangehörigen aus zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen Drogenstraftaten.
Zur Bejahung der Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit eines österreichischen Staatsangehörigen aus zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen Drogenstraftaten.
Dateiname: | mnet_vg-augsburg_aberkennung-fzr_zwingende-gruende_040712.pdf |
Dateigröße: | 116.76 KB |
Erstellungsdatum: | 15.08.2012 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 15.08.2012 |