VG Dresden - 3 K 168/11 - Urteil vom 10.02.2012

VG Dresden - 3 K 168/11 - Urteil vom 10.02.2012

Der Vorwurf gegen eine vietnamesische Staatsangehörige, sich ein ungarisches Touristenvisum durch falsche Angaben (Durchführung einer neuntägigen Europareise von Budapest über Berlin und Paris nach Wien) erschlichen zu haben, in Wirklichkeit habe es sich um eine Gruppenschleusung zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland gehandelt, ist nicht über das Verdachtsstadium hinausgekommen. Die kurz nach der Einreise festgenommene und nach mehrtägiger Sicherungshaft abgeschobene Klägerin verfügte - wie alle Mitglieder ihrer Reisegruppe - über einen gültigen vietnamesischen Reisepass, der mit einem ebenfalls gültigen Schengen-Visum, Typ C, der ungarischen Auslandsvertretung in Hanoi versehen war. Den Nachweis eines Verstoßes gegen Rechtsvorschriften vermochte die Behörde nicht zu führen.

Dateiname: mnet_vg-dresden_visumerschleichung_100212.pdf
Dateigröße: 319.41 KB
Erstellungsdatum: 03.03.2012
Datum der letzten Aktualisierung: 03.03.2012