BVerfG - 2 BvR 2292/00 - Beschluss vom 15.05.2002

BVerfG - 2 BvR 2292/00 - Beschluss vom 15.05.2002

"Primat der richterlichen Entscheidung"

Aus Art. 104 (2) GG folgt für den Staat die Verpflichtung, die Erreichbarkeit eines zuständigen Richters – jedenfalls zur Tageszeit – zu gewährleisten und ihm auch insoweit eine sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgabe zu ermöglichen. Art. 104 (2) S. 3 GG setzt dem Festhalten einer Person ohne richterliche Entscheidung mit dem Ende des auf das Ergreifen folgende Tages eine äußerste Grenze, befreit aber nicht von der Verpflichtung, eine solche Entscheidung unverzüglich herbeizuführen.
Dateiname: haft_bverfg_richterliche_entscheidung_15052002.pdf
Dateigröße: 463.47 KB
Erstellungsdatum: 29.06.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 17.10.2009