OLG Brandenburg - 11 Wx 7/10 - Beschluss vom 01.06.2010

OLG Brandenburg - 11 Wx 7/10 - Beschluss vom 01.06.2010
  1. Zur Unanwendbarkeit der polizeilichen Gewahrsamnahme, wenn die zuständige Behörde die Zurückschiebung betreibt.  Als spezielleres Gesetz geht die Vorschrift des § 62 Abs. 4 AufenthG dem § 39 Abs. 1 Nr. 3 BPolG in Verbindung mit § 95 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG vor.
  2. Die polizeiliche Gewahrsamnahme  als Instrument der Verhinderung der Fortsetzung eines Dauerdeliktes wegen unerlaubten Aufenthaltes ist von vorneherein ungeeignet.
Dateiname: haft_olg-brandenburg_ungeignetheit-der-gewahrsamnahme-1_010610.pdf
Dateigröße: 295.47 KB
Erstellungsdatum: 10.08.2010
Datum der letzten Aktualisierung: 11.08.2010