EGMR „U. E. vs. Deutschland“ Urteil vom 24.11.2005

EGMR „U. E. vs. Deutschland“ Urteil vom 24.11.2005
Wiederaufnahmeverfahren um Schadenersatzprozess
Im Einzelfall kann bereits die Feststellung einer Verletzung von Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe b der Konvention an sich eine ausreichende gerechte Entschädigung für den immateriellen Schaden bedeuten.
Dateiname: haft_egmr_schadenersatz_ueberlange_gewahrsamnahme_241105.pdf
Dateigröße: 290.3 KB
Erstellungsdatum: 13.10.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 19.12.2009