Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet

  • Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach Ablehnung eines Asylantrags

    Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 24. Juli 2025 (BVerwG 1 C 2.24) entschieden, dass § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nach einem als offensichtlich unbegründet abgelehnten Asylantrag lediglich die (Neu-)Erteilung, nicht aber die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis sperrt.