Aufenthaltsrecht

  • Aufenthaltsstatus von Seeleuten für Arbeitseinsätze auf Offshore-Supply-Schiffen im deutschen Küstenmeer

    Nach einer Presseerklärung hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 27. April 2021 (BVerwG 1 C 13.19) entschieden, dass drittstaatsangehörige Seeleute für Arbeitseinsätze auf Offshore-Supply-Schiffen im deutschen Küstenmeereinen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit benötigen. Drittstaatsangehörige Seeleute, die nur über ein nicht zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteiltes Schengen-Visum (Typ C) verfügen bzw. visumbefreit sind und als Besatzungsmitglieder eines unter panamaischer Flagge fahrenden Seeschiffs einer Erwerbstätigkeit auf einem Offshore-Supply-Schiff im deutschen Küstenmeer nachgehen wollen, benötigen einen Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt.

  • Eltern eines minderjährigen EU-Bürgers erhalten abgeleitetes Aufenthaltsrecht

    Der EuGH hat mit Urteil vom 10. Mai 2017 (C-133/15) in der Rechtssache H. C. Chavez-Vilchez entschieden, dass ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes als Elternteil eines minderjährigen Kindes, das die Unionsbürgerschaft besitzt, ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht in der Union geltend machen kann. Im Rahmen der Entscheidung wurde auch die Frage der Beweislast hinsichtlich der Tatsachen anhand deren sich beurteilen lässt, ob eine Entscheidung, mit der ihm ein Aufenthaltsrecht versagt würde, dem Kind die Möglichkeit nähme, den Kernbestand seiner mit dem Unionsbürgerstatus verbundenen Rechte tatsächlich in Anspruch zu nehmen, konkretisiert.