Ausschlussgrund

  • EuGH: Ausschluss subsidiären Schutzes darf sich nicht allein am Strafmaß orientieren

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil in der Rechtssache Shajin Ahmed (Az.: C-369/17) am 13. September 2018 entschieden, dass eine Person nicht von der Gewährung subsidiären Schutzes ausgeschlossen werden kann, wenn ausschließlich anhand des nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats vorgesehenen Strafmaßes davon ausgegangen wird, dass sie eine „schwere Straftat begangen“ hat.