Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 19. Februar 2026 (Az.: 1 C 16.25) eine wichtige Entscheidung zu Flüchtlingen getroffen, die in einem anderen Mitgliedstaat internationalen Schutz erhalten haben und in das Bundesgebiet weiterwandern, um sich dort dauerhaft aufhalten zu können. Diese weitergewanderten Flüchtlinge können, wenn sie im Bundesgebiet einen Asylantrag stellen, ihren Schutzstatus verlieren und in ihr Heimatland abgeschoben werden. Anerkannte Flüchtlinge werden zukünftig abwägen müssen, ob sie dieses Risiko allein mit Blick auf eine Verbesserung ihrer Lebensumstände eingehen wollen. Mit dieser Entscheidung wird der Binnenmigration anerkannter Flüchtlinge nachhaltig Einhalt geboten.