Flaggenstaatsprinzip

  • Aufenthaltsstatus von Seeleuten für Arbeitseinsätze auf Offshore-Supply-Schiffen im deutschen Küstenmeer

    Nach einer Presseerklärung hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 27. April 2021 (BVerwG 1 C 13.19) entschieden, dass drittstaatsangehörige Seeleute für Arbeitseinsätze auf Offshore-Supply-Schiffen im deutschen Küstenmeereinen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit benötigen. Drittstaatsangehörige Seeleute, die nur über ein nicht zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteiltes Schengen-Visum (Typ C) verfügen bzw. visumbefreit sind und als Besatzungsmitglieder eines unter panamaischer Flagge fahrenden Seeschiffs einer Erwerbstätigkeit auf einem Offshore-Supply-Schiff im deutschen Küstenmeer nachgehen wollen, benötigen einen Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt.