Mit Urteil vom 17. März 2025 (Az. 10 BV 24.700) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass die im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze durchgeführte Personenkontrolle eines österreichischen Staatsbürgers am 11. Juni 2022 im Zug von Passau nach Frankfurt rechtswidrig war.