islamischer Religionsunterricht

  • Kein Anspruch auf Einführung islamischen Religionsunterrichts

    Der Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. und der Islamrat für die Bundesrepu­blik Deutschland e. V. haben keinen Anspruch gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. Sie sind keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes. Das hat das Oberverwaltungsgericht durch Urteil vom 9. November 2017 entschieden.

  • Kein Anspruch auf Einführung islamischen Religionsunterrichts

    Der Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. und der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e. V. haben keinen Anspruch gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. Sie sind keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes. Das hat das Oberverwaltungsgericht durch Urteil vom 9. November 2017 (Aktenzeichen: 19 A 997/02) entschieden.