Militärdienst

  • BVerwG lehnt Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung in Bezug Syrien-Rechtsprechung ab

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrere Anträge auf Zulassung der Revision im Hinblick auf die Rückkehrgefährdung von Syrern verworfen (BVerwG, Beschlüsse vom 27.04.2017 1 B 77.17, 1 B 78.17, 1 B 81.17), da keine Rechtsfrage von grundlegender Bedeutung dargelegt wurde.

  • Kein Flüchtlingsstatus für Syrer wegen drohender Einziehung zum Militärdienst

    Das Oberverwaltungsgericht hat am 4. Mai 2017 in einer Berufungsverhandlung entschieden, dass einem 20-jährigen Syrer, der vor dem Bundesamt angegeben hatte, wegen des Militärdienstes Syrien verlassen zu haben, nicht die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist. Es sei nicht davon auszugehen, dass zurückkehrende Asylbewerber, die sich dem Wehrdienst durch Flucht entzogen haben und deshalb bei Rückkehr gesetzmäßige, aber auch extralegale Bestrafung bis hin zu Folter zu befürchten hätten, in Verknüpfung mit einer vom syrischen Staat zugeschriebenen politischen Überzeugung als politische Gegner verfolgt würden.