Richtlinie 2003/86/EG

  • Nachzug eines volljährig gewordenen Kindes zu seinem als Flüchtling anerkannten Elternteil

    Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 22. Oktober 2026 (BVerwG 1 C 22.25) entschieden, dass der Nachzug eines Kindes, welches im Anschluss an die Anerkennung seines Elternteils als Flüchtling volljährig geworden ist, nach Maßgabe der Richtlinie 2003/86/EG betreffend das Recht auf Familienzusammenführung voraussetzt, dass das Kind im Zeitpunkt der Beantragung des Visums noch minderjährig war. Eine "Nachfrist“ ist nicht zu gewähren.