Schulausbildung

  • Freizügigkeit von Kindern von Unionsbürgern in Schulausbildung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat am 11. September 2019 nachfolgende Presseerklärung herausgegeben: Art. 10 VO (EU) 492/2011 (ArbeitnehmerfreizügigkeitsVO) vermittelt Kindern, die in Deutschland die Schule besuchen, und ihren Eltern ein Freizügigkeitsrecht i.S.d. § 2 Abs. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU), das einer Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU entgegensteht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 11. September 2019 (BVerwG 1 C 48.18) entschieden.