Spracherfordernis

  • Fehlende Möglichkeiten eines Deutsch-Sprachnachweises im Ausland beim Ehegattennachzug

    Nach einer Mitteilung des Auswärtigen Amts vom 27. Oktober 2020 an die Migrations- und Integrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Akbulut Gökay (Nachfrage zur SF Nr. 9-393) ist es in insgesamt 81 Drittstaaten (darunter die Hauptherkunftsstaaten Ägypten, Albanien, Iran, Libanon und Mexiko) zurzeit nicht möglich, den für den Ehegattennachzug geforderten Deutsch-Test abzulegen.