Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • Sachliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde für das Wiederaufgreifen der asylrechtlichen Abschiebungsandrohung

    Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entscheidet mit Urteil vom 20. November 2025 (Az.: 1 C 28/24) eine wichtige Frage der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Danach ist für die Bescheidung eines Antrags auf Wiederaufgreifen des Verfahrens mit dem Ziel der isolierten Aufhebung einer in Bestandskraft erwachsenen asylrechtlichen Abschiebungsandrohung und eines ebenfalls bestandskräftigen Einreise- und Aufenthaltsverbots außerhalb eines Asylfolgeverfahrens die Ausländerbehörde und nicht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) sachlich zuständig.