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Die geschichtliche Entwicklung des Ausländerrechts in Deutschland seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs ist durch die Anwerbung von Gastarbeitern seit Mitte der 1950er Jahre, durch die Verfestigung der Aufenthaltsverhältnisse nach dem Anwerbestopp vom November 1973 und durch die Beschränkungen des Familiennachzugs im Herbst 1981 geprägt. Mit dem Ausländergesetz von 1990/91 und der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts von 1999/2000 sollte der damit allmählich entstandenen Einwanderungssituation Rechnung getragen werden. Seit langem sind Zuzug und Aufenthalt der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der EWG/EG durch das Gemeinschaftsrecht geregelt. Zudem hat die Europäische Union in den letzten Jahren vermehrt von ihren neuen Zuständigkeiten zur Regelung der Einreise, des Aufenthalts und der Integration sowie der Aufnahme von politisch Verfolgten und anderen Flüchtlingen aufgrund des Amsterdamer Vertrags Gebrauch gemacht. Daher finden sich die Grundlagen für das in Deutschland geltende Ausländerrecht einschließlich des Asyl- und Flüchtlingsrechts sowohl im Völkerrecht und im europäischen Gemeinschaftsrecht als auch im deutschen Verfassungs- und Gesetzesrecht. Die wichtigsten sind nachfolgend mit abgekürzten Titeln und genauen Fundstellen genannt. Die Volltexte können mit ihrer vollständigen Bezeichnung unter Service – Archiv eingesehen und abgeladen werden. Bei den Rechtsakten der EU-Organe ist zu beachten, dass eine große Anzahl in den letzten Monaten vor der EU-Erweiterung im Mai 2004 ergangen ist und die Fristen für ihre Umsetzung in das mitgliedstaatliche Recht teilweise noch nicht abgelaufen sind. Einige von ihnen sind in Deutschland in dem neuen Zuwanderungsrecht berücksichtigt, dieses ist aber noch nicht verkündet und wird in seinen wesentlichen Teilen erst am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Die mit dem Zuwanderungsgesetz neu geschaffenen oder veränderten Gesetztexte – vor allem Aufenthaltsgesetz und Freizügigkeitsgesetz/EU sowie Asylverfahrensgesetz – werden hier nach ihrer Veröffentlichung mit Fundstellennachweisen aufgenommen werden. Ebenso die neu zu erlassenden Rechtsverordnungen – insbesondere die Verordnungen über die Durchführung des Aufenthaltsgesetzes, die Beschäftigung von Arbeitnehmern und die Integrationskurse.


