BGH - V ZB 14/10 - Beschluss vom 21.01.2010

BGH - V ZB 14/10 - Beschluss vom 21.01.2010

Zur Anwendung der einstweiligen Entscheidung des BGH in Freiheitsentziehungssachen

In entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG kann das Rechtsbeschwerdegericht wie das Beschwerdegericht vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen, insbesondere anordnen, dass die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses auszusetzen ist.

Zur Anwendung der einstweiligen Entscheidung des BGH in Freiheitsentziehungssachen

In entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG kann das Rechtsbeschwerdegericht wie das Beschwerdegericht vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen, insbesondere anordnen, dass die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses auszusetzen ist.

Dateiname: bgh_einstweilige-anordnung_famfg_210110.pdf
Dateigröße: 87.04 KB
Erstellungsdatum: 11.02.2010
Datum der letzten Aktualisierung: 11.02.2010