Den Anforderungen an die Begründung des Haftantrages wird ein Antrag dann nicht gerecht, in dem Zeitpunkt der Antragstellung die Behörde noch nicht weiß, in welchen Staat der Betroffene abgeschoben werden soll und aus diesem Grunde zwangsläufig noch keine Angaben zu der Durchführbarkeit der Abschiebung gemacht werden können.
Den Anforderungen an die Begründung des Haftantrages wird ein Antrag dann nicht gerecht, in dem Zeitpunkt der Antragstellung die Behörde noch nicht weiß, in welchen Staat der Betroffene abgeschoben werden soll und aus diesem Grunde zwangsläufig noch keine Angaben zu der Durchführbarkeit der Abschiebung gemacht werden können.
Dateiname: | haft_bgh_antragsbegruendung-ohne-zielstaat_061011.pdf |
Dateigröße: | 86 Byte |
Erstellungsdatum: | 27.11.2011 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 27.11.2011 |