BGH - V ZB 239/09 - Beschluss vom 06.05.2010

BGH - V ZB 239/09 - Beschluss vom 06.05.2010 Unterbleibt die Belehrung eines Betroffenen nach dem Konsularvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien vom 30. Juli 1956 bzw. nach Art. 36 Abs. 1 Buchst. b WÜK bei der Inhaftierung, leidet die Anordnung der Freiheitsentziehung an einem Verfahrensmangel, der zu ihrer Rechtswidrigkeit führt.
Dateiname: haft_bgh_fehlende-belehrung-wuek_060510.pdf
Dateigröße: 314.03 KB
Erstellungsdatum: 03.06.2010
Datum der letzten Aktualisierung: 03.06.2010