VG Gießen Dublin II-Beschluss

VG Gießen Dublin II-Beschluss

Mit Beschluss vom 25. April 2008 hat das Verwaltungsgericht Gießen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, eine asylsuchende Familie aus Afghanistan für vorläufig sechs Monate nicht nach Griechenland zu überstellen. Sie hätten „seitens der griechischen Behörden mit der Abschiebung nach Griechenland ein menschenrechtswidriges und europäisches Recht verletzendes Verfahren fürchten müssen.“ Ein fairer und effektiver Zugang zum Asylverfahren sei in Griechenland nicht gewährleistet. Deshalb müssten die Afghanen mit irreversiblen Nachteilen von einer Inhaftierung bis zur Obdachlosigkeit rechnen. Mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung soll dem Bundesamt die Möglichkeit eingeräumt werden, die Erwägungen des Gerichtes zu berücksichtigen und ggf. die Bereitschaft zu erklären, das Asylverfahren in Deutschland weiterzuführen (Selbsteintritt).

Dateiname: vg_giessen_dublin_ii_apr29_2008_beschluss.pdf
Dateigröße: 924.75 KB
Erstellungsdatum: 19.05.2008
Datum der letzten Aktualisierung: 19.05.2008