VG Oldenburg - 7 A 2830/12 - Urteil vom 26.06.2012

VG Oldenburg - 7 A 2830/12 - Urteil vom 26.06.2012

Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gebietet es, im Rahmen der Überprüfung der Heranziehung zu Gebühren wegen einer Ingewahrsamnahme diese gerichtlich zu überprüfen, wenn sich die Ingewahrsamnahme vor Ablauf einer Rechtsbehelfsfrist und ohne amtsgerichtliche Entscheidung über den Gewahrsam nach § 19 Nds. SOG erledigt hat. Dem steht nicht entgegen, dass durch § 19 Nds. SOG die ordentliche Gerichtsbarkeit über die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Freiheitsentziehung (§ 19 Nds. SOG) zu entscheiden hat. Eine rechtmäßige Ingewahrsamnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 2 Nds. SOG setzt voraus, dass aufgrund von tatsächlichen Feststellungen der Polizei unmittelbar bevorstehend die Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Gefahr für die Allgemeinheit zu erwarten war (hier: im Einzelfall verneint).

Dateiname: haft_urteil-vg-oldenburg_gebuehrenbescheid_inzidente-pruefung-rm-gewahrsam_260612.pdf
Dateigröße: 120.25 KB
Erstellungsdatum: 13.07.2012
Datum der letzten Aktualisierung: 13.07.2012