VG Wiesbaden - 7 L 303/11.WI.A - Beschluss vom 12.04.2011

VG Wiesbaden - 7 L 303/11.WI.A - Beschluss vom 12.04.2011

Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der Abschiebung nach Italien nach der Dublin-II-Verordnung

  1. Im Rahmen des Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 ist der Aus-schluss des Eilrechtsschutzes § 34 a Abs. 2 AsylVfG nicht anwendbar. Eine Verpflichtung effektiven Rechtsschutz zu gewähren, ergibt sich auch aus Art. 47 Abs. 1 der Charta der Grundrechte.
  2. Statthafter Rechtsbehelf gegen die Abschiebungsanordnung ist § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO.
  3. Ein dem Bevollmächtigten bekanntgegebener Verwaltungsakt ist wirk-sam. Es ist dem Asylbewerber nicht zumutbar, die Zustellung an ihn selbst nach § 31 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG abzuwarten.
  4. Es sprechen überwiegende Gründe dafür, dass der Antragsteller im Falle einer Überstellung nach Italien nicht der erforderliche Flüchtlingsschutz entsprechend der europarechtlich garantierten Mindeststandards insbe-sondere nach den Richtlinien 2009/9/EG  und 2005/85/EG erlangen wür-de.
Dateiname: mnet_beschluss-vg-wiesbaden-ueberstellung-italien-effektiver-rechtsschutz-120411.pdf
Dateigröße: 109.72 KB
Erstellungsdatum: 10.07.2011
Datum der letzten Aktualisierung: 10.07.2011