An der Abschiebung eines Ausländers wirken in der Regel mehrere Behörden mit, die häufig auch unterschiedlichen Rechtsträgern angehören. Bei den jeweiligen Amtshandlungen entstehen Kosten. Die Kommentierung fasst die die Kernausssagen aus den wesentlichen Entscheidungen zu §§ 63 AuslG / 66 - 68 AufenthG zusammen und wird fortlaufend aktualisiert.
Stand: 29.05.2012
Dateiname: | haft_zu-den-kosten-bei-abschiebung-und-zurueckschiebung_290512.pdf |
Dateigröße: | 1.2 MB |
Erstellungsdatum: | 11.05.2010 |
Letztes Update am: | 30.05.2012 |