BGH - V ZB 79/10 - Beschluss vom 30.03.2010

BGH - V ZB 79/10 - Beschluss  vom 30.03.2010

Zur Frage der Unzuständigkeit bei Haftantragstellung durch die örtlichen Bundespolizeiinspektionen:

Von den Bundespolizeiinspektionen gestellte Haftanträge sind solche der jeweiligen übergeordneten Bundespolizeidirektionen.

Ergänzt am 19.04.2010 durch eine frühere Entscheidung des LG Berlin vom 10.02.2010, das - wenig überzeugend - entgegengesetzter Auffassung war.

Erweiterung der Kommentierung am 22.04.2010.

Dateiname: haft_bgh_zustaendigkeit-der-bpold_300310_220410.pdf
Dateigröße: 299.86 KB
Erstellungsdatum: 17.04.2010
Datum der letzten Aktualisierung: 22.04.2010