Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Nach Auffassung von Generalanwältin Sharpston wird der Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten bei der Überprüfung der von einem Asylbewerber behaupteten sexuellen Ausrichtung durch die Charta der Grundrechte beschränkt. Obwohl die Mitgliedstaaten die Glaubhaftigkeit solcher Behauptungen überprüfen dürfen, sind bestimmte Prüfungsmethoden wie medizinische oder pseudo-medizinische Untersuchungen, zudringliche Befragungen oder die Anforderung des Nachweises sexueller Aktivitäten mit der Charta der Grundrechte unvereinbar.
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Der EuGH hat mit Urteil vom 17.07.2014 in der Rechtssache Marjan Noorzia (C-338/13) entshieden, dass bei Drittstaatsangehörigen die Zusammenführung von Ehegatten davon abhängig gemacht werden kann, dass beide zum Zeitpunkt der Antragstellung das 21. Lebensjahr vollendet haben.
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Der EuGH hat mit Urteil vom 10. Juli 2014 in der Rechtssache Dogan (C-138/13) entschieden, dass ein Ehegatte eines türkischen Selbstständigen keine deutschen Sprachkenntnisse beim Familiennachzug nachweisen muss. Die Sprachanforderungen in § 30 Abs. 1 AufenthG sind insoweit europarechtswidrig.
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Durch die am 20.05.2014 im ABl.EU (L 149/67) veröffentliche Verordnung (EU)
Nr. 509/2014 wird die EU-VisumVO, die VO (EG) Nr. 539/2001 angepasst.
Weiterhin wurde der Beschluss Nr. 565/2014/EU (L 157/23) am 27.05.2014 veröffentlicht.
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