EuGH soll Spracherfordernis bei Ehegattennachzug erneut prüfen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2014 (VG 28 K 456.12 V) den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erneut angerufen, damit dieser die Vereinbarkeit des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse als Voraussetzung für den Nachzug ausländischer Ehegatten mit europäischem Recht prüft. Weiterlesen ...