Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Nach Auffassung von Generalanwältin Sharpston können nicht zur kämpfenden Truppe gehörende Militärangehörige Asyl beanspruchen, wenn sie eine Strafverfolgung oder Bestrafung wegen Verweigerung des Militärdienstes befürchten, sofern sie durch den Militärdienst in die Begehung von Kriegsverbrechen verwickelt werden könnten. Bei der Beurteilung solcher Anträge durch die nationalen Behörden sollen auf dem Völkerstrafrecht beruhende Vorschriften oder Verfahren nicht angewendet werden.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 11. November 2014 in der Rechtssache C-333/13 (Elisabeta Dano, Florin Dano / Jobcenter Leipzig) entschieden, dass nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden können.
In Deutschland sind Ausländer, die einreisen, um Sozialhilfe zu erhalten, oder deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, von den Leistungen der Grundsicherung ausgeschlossen, die insbesondere zur Sicherung des Lebensunterhalts ihrer Empfänger dienen.

Der EuGH hat mit Urteil vom 10.09.2014 in Rechtssache Alaya (C-491/13) entschieden, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Drittstaatsangehörige in ihr Hoheitsgebiet zuzulassen, die sich dort mehr als drei Monate zu Studienzwecken aufhalten möchten, sofern sie die im Unionsrecht abschließend vorgesehenen Zulassungsbedingungen erfüllen. Es ist den Mitgliedstaaten somit nicht erlaubt, zusätzliche Zulassungsbedingungen einzuführen.

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