Nachrichten Rechtsprechung

Rechtsprechung Ausländerrecht ? OVG Nordrhein-Westfalen zur Fiktion eines Aufenthaltstitels

Das OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. 23.03.2006 - 18 B 120/06 ? entschieden, dass die Fiktion eines Aufenthaltstitels nach § 81 Abs. 4 AufenthG auch eingreift, wenn der Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels erst nach Ablauf der Geltungsdauer des Titels und damit verspätet gestellt wird; die Verspätung darf aber nur so geringfügig sein, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag gewahrt ist.

BVerfG, 2 BvR 1935/05 vom 23.1.2006, Art. 6 Abs. 1 GG, Ausweisung eines mitsorgeberechtigten nichtehelichen Vaters eines deutschen Kindes

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus Art. 6 GG im Falle eines wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ausgewiesenen, mitsorgeberechtigten nichtehelichen Vaters eines deutschen Kleinkindes.

Fiktion eines Aufenthaltstitels (§ 81 Abs. 4 AufenthG), verspäteter Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Befreiung vom Visumsverfahren (§ 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG)

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 12.04.2006 (Az.: 8 G 309/06(2)) entschieden, dass verspätete Anträge auf Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 4 AufenthG entfalten. Außerdem führte die fehlerhafte Ermessensausübung im Hinblick auf die Befreiung vom Visumsverfahren zu Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis.

Rechtsanwalt für Ausländerrecht Thomas Oberhäuser übernimmt Mandate aus Bayern

Der auf Ausländerrecht spezialisierte Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser aus er Kanzlei Oberhäuser & Lange, Ulm übernimmt gerne Mandate für Anfragen die über das Potal Migrationsrecht.Net aus dem Postleitzahlbereich 8?. kommen. Weiter Rechtsanwälte für Ausländerrecht in Deutschland finden Sie hier <...>.

Landgericht Berlin verkündet Urteil im Ehrenmord-Prozess gegen die drei Brüder Sürücü

Die 18. große Strafkammer des Landgerichts hat am 13. April 2006 den jüngsten Angeklagten, Ayhan Sürücü, wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb und unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte, der zur Tatzeit achtzehn Jahre und zehn Monate alt und damit Heranwachsender war, hat die Tötung seiner Schwester Hatin Sürücü am ersten Verhandlungstag eingeräumt. Die Kammer erachtete dieses Geständnis auch aufgrund der übrigen Beweisergebnisse als glaubhaft. Sie sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte bei der Tötung heimtückisch, d. h. unter Ausnutzung der Wehrlosigkeit des durch den plötzlichen Angriff überraschten Opfers gehandelt hat. Sie hat weiter festgestellt, dass der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen seine Schwester tötete, da er sich der Familienehre wegen, die er durch den Lebensstil seiner Schwester verletzt sah, als Vollstrecker über deren Lebensrecht erhob. Als Maßstab für die Bewertung des Tatmotivs hat die Kammer auf die Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland abgestellt.

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