Übersicht AufenthG
Zuletzt geändert durch G vom 15.08.2019 - in Kraft ab 01.03.2020
Fassung ab 01.03.2020:
Im Sinne der §§ 91a bis 91g sind
- 1.
- Personalien: Namen, insbesondere Familienname, Geburtsname, Vornamen und früher geführte Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten und Wohnanschrift im Inland,
- 2.
- Angaben zum Identitäts- und Reisedokument: Art, Nummer, ausgebende Stelle, Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer.
Zugehörige Dokumente
Es sind keine Dokumente zu diesem Paragraphen hinterlegt bzw. veröffentlicht.