Abschiebungsstopp für Afghanistan beschlossen

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Am Freitag, den 2. Juni 2017 haben CDU/CSU und SPD einen Abschiebungsstopp für Afghanistan beschlossen. Im Jahr 2016 haben sich im Rahmen des Bund-Länderprogramms gut 3.300 Afghanen, die keinen Schutzstatus erhielten, entschieden, in ihr Heimatland zurückzukehren. Darüber hinaus wurden 2016 insgesamt 67 ausreisepflichtige Personen nach Afghanistan zwangsweise zurückgeführt.

Bis zur Vorlage einer neuen Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes und bis zur vollen Funktionsfähigkeit der deutschen Botschaft in Kabul bleibt es nur noch bei der Förderung der Freiwilligen Rückkehr sowie der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern auf der Basis einer Einzelfallprüfung. Dies gilt auch für diejenigen Ausreisepflichtigen, die hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern.

Der Zeitraum bis zur Vorlage einer neuen Lagebeurteilung hängt vor allem von der vollen Funktionsfähigkeit der deutschen Botschaft in Kabul ab. Wir streben an, bis spätestens Juli die neue Beurteilung vorzulegen.

Mit dieser Entschließung, die in namentlicher Abstimmung nach der Debatte die Mehrheit erhielt, übernahm die Legislative die zuvor getroffene Vereinbarung zwischen Außen- und Innenministerium:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/126/1812638.pdf

DIE LINKE kritisierte die Vereinbarung für einen nur begrenzten Aufschub der Abschiebungen mit diversen Ausnahmen in einem ebenfalls eilig entworfenen Antrag. Von einer „Freiwilligkeit“ könne im Zusammenhang der faktisch erzwungenen Rückkehr in ein Kriegs- und Krisengebiet keine Rede sein. Für einen sofortigen Abschiebestopp brauche es auch keine neue Lagebeurteilung – die Fakten lägen längst vor:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/126/1812639.pdf

DIE LINKE stimmte in namentlicher Abstimmung auch für den Antrag der GRÜNEN für einen Abschiebestopp. Die Grünen, bis auf den Abgeordneten Volker Beck, enthielten sich hingegen bei dem Antrag der LINKEN für einen Abschiebestopp.

Ulla Jelpke forderte, nicht nur von weiteren Abschiebungen abzusehen, sondern auch alle negativen Ablehnungsbescheide afghanischer Flüchtlinge erneut zu überprüfen:

https://www.linksfraktion.de/presse/pressemitteilungen/detail/asylablehnungen-fuer-afghanische-fluechtlinge-muessen-neu-auf-den-tisch/

Das sei nicht nur wegen der vielfach belegten erheblichen Mängel vieler solcher Bescheide erforderlich, sondern auch, weil die Lageeinschätzung, aufgrund der bisher eine wachsenden Zahl von Ablehnungen ausgesprochen wurde und die nun überprüft werden sollen, offenkundig unzureichend seien.