Abschiebungsstopp

  • Die Bluttat von Aschaffenburg: Behördenversagen oder Versagen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems?

    Die Schreckenstat von Aschaffenburg führt im Wahlkampf zu pauschalen Schuldzuweisungen, nicht aber zu einer nüchternen Analyse des Problems. Augenfällig ist die Parallele zu dem Attentat in Solingen. Denn sowohl der afghanische Täter in Aschaffenburg als auch der syrische Attentäter in Solingen kamen über Bulgarien nach Deutschland und stellten hier ihre Asylanträge. Obwohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland im Rahmen des Dublin-Systems ablehnte und Abschiebungsanordnungen nach Bulgarien erließ, kam es zu keiner Abschiebung der Betroffenen, obwohl Bulgarien einer Rückübernahme der Asylsuchenden zustimmte. Was sind aber die Gründe für das Unterbleiben der Rückführung?

  • Abschiebungsstopp für Afghanistan beschlossen

    Am Freitag, den 2. Juni 2017 haben CDU/CSU und SPD einen Abschiebungsstopp für Afghanistan beschlossen. Im Jahr 2016 haben sich im Rahmen des Bund-Länderprogramms gut 3.300 Afghanen, die keinen Schutzstatus erhielten, entschieden, in ihr Heimatland zurückzukehren. Darüber hinaus wurden 2016 insgesamt 67 ausreisepflichtige Personen nach Afghanistan zwangsweise zurückgeführt.