Zahl der offenen Asylverfahren sinkt unter 100.000

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

Erstmals seit Januar 2014 liegt die Zahl der offenen Asylverfahren wieder unter 100.000 und zeigt den konstanten Abbau der anhängigen Verfahren. "Wir haben in diesem Jahr gut 515.000 Asylverfahren entschieden und damit vielen asylsuchenden Menschen die Gewissheit gegeben, ob sie in Deutschland bleibeberechtigt sind oder nicht. Dabei arbeiten wir zügig – im Schnitt erhält jeder Antragsteller aus 2017 innerhalb von zwei Monaten seinen Bescheid", erläutert die Präsidentin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Jutta Cordt.

Unsere Prozesse greifen – und zwar in doppelter Hinsicht: Parallel zum zügigen Abbau des Altbestands haben wir 2017 168.000 Asylanträge neu angenommen und zwei Drittel dieser Neuverfahren auch bereits entschieden. Die Zahl der anhängigen Verfahren, die im September 2016 noch bei 579.314 Verfahren lag, konnte systematisch abgebaut werden. Aktuell sind beim Bundesamt insgesamt 99.334 Verfahren anhängig.

Ziel ist es, die jetzt noch anhängigen Verfahren weiter auf annähernd 50.000 zu reduzieren. Damit würde das Bundesamt ein Arbeitsvolumen erreichen, das sich aktuell als "normaler Umlaufbestand" bezeichnen lässt.

 

Quelle: © BAMF

 

Verfahrensdauer bei aktuell zwei Monaten

Menschen, die in diesem Jahr einen Asylantrag beim Bundesamt gestellt haben, erhalten durchschnittlich nach rund 2 Monaten ihren Bescheid und damit die Gewissheit, ob sie in Deutschland ein Bleiberecht erhalten.

Der Abbau der Altverfahren bedeutet, dass Menschen, die schon vor 2017 einen Asylantrag gestellt haben, nun sukzessive ihre Asylentscheidung erhalten. Diese Menschen haben bisher sehr lange, zum Teil jahrelang, gewartet. Die langen Bearbeitungszeiten dieser entschiedenen Verfahren verzerren den statistischen Mittelwert nach oben, weshalb die statistische Gesamtverfahrensdauer – zwar in den letzten beiden Monaten schon ein wenig gesunken ist – aber derzeit immer noch bei 10,8 Monaten liegt. Die statistische Gesamtverfahrensdauer wird in Zukunft weiter sinken, da der Anteil an Altverfahren abnimmt.

Das Bundesamt geht den eingeschlagenen Weg nun konsequent weiter. Wir haben in diesem Zusammenhang das Qualitätssicherungssystem im Asylverfahren grundlegend überarbeitet und ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht.

 

Mehrstufiges System der Qualitätssicherung

Beide Pfeiler des neuen, mehrstufigen Systems der Qualitätssicherung – vor Ort in unseren operativen Standorten selbst und ergänzend zentral durch das Qualitätssicherungsreferat in der Zentrale in Nürnberg – haben wir verstärkt. "Qualität ist für uns keine Floskel. Wir legen Wert darauf, unsere Kolleginnen und Kollegen stetig weiter zu qualifizieren, um ein sorgfältiges Asylverfahren zu gewährleisten", so Präsidentin Cordt.

Damit haben wir eine deutliche Erweiterung der bisherigen Praxis der Qualitätssicherung im Bereich Asyl vorgenommen, deren Fokus bis dato primär auf der Überprüfung der Plausibilität der Bescheide lag.

Das neue System umfasst insbesondere:

  • Prüfung aller Bescheide im Vier-Augen-Prinzip vor Ort
  • Ergänzende Qualitätssicherung einzelner Teilschritte der Verfahrensbearbeitung für einen Teil der Verfahren
  • Regelmäßige Prüfung einer Stichprobe von Bescheiden durch das zentrale Qualitätssicherungsreferat
  • Transfer von Erkenntnissen aus der Qualitätssicherung in die Fortentwicklung von Schulungskonzepten und Entscheidungsinstrumenten.

Quelle: Aktuelle Meldung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge