Abkommen der EU über die Visafreiheit mit Brasilien in Kraft

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Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten im Amtblatt der Europäischen Union vom 21. September 2012 – L 255 veröffentlicht.

Zu den Auswirkungen des Abkommens, dass seit 01.10.2012 in Kraftist, wird auf die bisherige Berichterstattung hingewiesen.

Insbesondere wird daraufhin gewiesen, dass die bestehende Verbalnote Deutschland – Brasilien durch das Abkommen EU – Brasilien überlagert wird, solange dieses durch Deutschland nicht gekündigt wird.

Die Möglichkeit der visumfreien Einreise zu einem längerfristigen Aufenthalt (entsprechende Anwendung von § 41 II AufenthV) bleibt weiterhin erhalten.

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Zum Abkommen:

icon Visaabkommen EU-Brasilien (817.52 kB 2012-10-12 17:14:07)


Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten trat bereits am 01.04.2011 in Kraft.

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