Bundeskabinett beschließt Eckpunktepapier zur Zuwanderung von Fachkräften

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Mit einem Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll geregelt werden, wer zu Arbeits- und Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht. Zeitlich soll das Fachkräftekonzept der Bundesregierung im Kabinett 2019 beschlossen werden. Das Bundeskabinett hat ein Eckpunktepapier zur Zuwanderung von Fachkräften beschlossen und damit die politischen Vorgaben für den noch zu erstellenden Gesetzentwurf gemacht. Am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration wird einerseits ausdrücklich festgehalten, andererseits sollen die Potenziale der Personen mit Fluchthintergrund, die eine Beschäftigung infolge ihres Aufenthaltsstatus ausüben dürfen, für den Arbeitsmarkt genutzt werden.

Dabei orientiert sich der Fachkräftebedarf an den Bedürfnissen der Wirtschaft. Die bestehenden Regelungen sollen gezielt geöffnet sowie klarer und transparenter gestaltet werden. Der Fokus liegt auf dem Bedarf an Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung, wobei eine Prüfung der Arbeitsbedingungen durch die Bundesagentur für Arbeit bestehen bleiben soll. Eine Zuwanderung in die Sozialsysteme soll verhindert werden.

  • Wenn ein Arbeitsplatz und eine anerkannte Qualifikation vorliegen, sollen Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung in allen Berufen, zu denen die erworbene Qualifikation befähigt, in Deutschland arbeiten können. Damit fällt die Beschränkung auf Engpassberufe weg. Zum Schutz des Arbeitsmarktes wird es die Möglichkeit geben, die Vorrangprüfung in Arbeitsmarktregionen mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit beizubehalten bzw. kurzfristig wiedereinzuführen.
  • Für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung, die aus dem Ausland einreisen, wird die Möglichkeit (ohne Rechtsanspruch) des befristeten Aufenthalts zur Suche eines Arbeitsplatzes in allen Berufen, zu denen die erworbene Qualifikation befähigt, ähnlich wie bei der bestehenden Regelung für Hochschulabsolventinnen und -absolventen, vorgesehen. Voraussetzung ist insbesondere, dass eine anerkannte Qualifikation und der angestrebten Tätigkeit entsprechende deutsche Sprachkenntnisse vorliegen. Aus konjunkturellen Gründen können durch Verordnung der Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen ausgeschlossen werden. Eine Zuwanderung in die Sozialsysteme soll durch das Erfordernis des Nachweises der Lebensunterhaltssicherung verhindert werden. Die Regelung wird auf fünf Jahre befristet.
  • Die bereits bestehende Möglichkeit, auf der Basis ausländischer Qualifikationen in Deutschland Qualifizierungsmaßnahmen zum Erlangen eines in Deutschland anerkannten Abschlusses durchzuführen (§ 17a AufenthG), soll stärker genutzt werden.
  • Um der wachsenden Zahl offener Ausbildungsplätze zu begegnen, sollen Möglichkeiten des Zugangs zur Berufsausbildung verbessern werden.

Die Anerkennung mitgebrachter beruflicher Qualifikationen ist ein Schlüssel zur erfolgreichen Arbeitsmarktintegration. Um Deutschland für internationale Fachkräfte attraktiver zu machen, sollen wir die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Gleichwertigkeits-prüfung der beruflichen bzw. akademischen Qualifikationen möglichst schnell und unkompliziert durchgeführt wird.

Zudem soll eine gezielte Gewinnung von Fachkräften soll in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft wie auch den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ebenso gefördert werden, wie eine Sprachförderung im Ausland.